Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.
• Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
• Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
• Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
• Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.
Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!
SynovationLebenslanges Lernen
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
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Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
Neue Risiken und Geschäftschancen für Verbände und Vereine• EUGH-Urteil zwingt zur Transparenz und eröffnet neue Strukturen • Genossenschaft rät zu aktivem HandelnMeerbusch, November 2022. Der EUGH hat am 29. September 2022 -Aktenzeichen: C-633/20- entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung, der eine Vergütung erhält, zugleich auch Versicherungsvermittler ist und damit alle Verpflichtungen zu erfüllen hat, die einen Versicherungsvermittler betreffen. Dieses Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, weil es eine Vielzahl von Gruppenversicherungen in Deutschland gibt. Viele Verbände und Vereine haben solche Verträge zugunsten ihrer Mitglieder abgeschlossen. Ein Verband/Verein ist als Versicherungsnehmer, den der EUGH Gruppenspitze nennt, zugleich auch Versicherungsvermittler.…
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG: Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023
Neue Risiken und Geschäftschancen für Verbände und Vereine• EUGH-Urteil zwingt zur Transparenz und eröffnet neue Strukturen • Genossenschaft rät zu aktivem HandelnMeerbusch, November 2022. Der EUGH hat am 29. September 2022 -Aktenzeichen: C-633/20- entschieden, dass der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung, der eine Vergütung erhält, zugleich auch Versicherungsvermittler ist und damit alle Verpflichtungen zu erfüllen hat, die einen Versicherungsvermittler betreffen. Dieses Urteil ist für die Praxis von großer Bedeutung, weil es eine Vielzahl von Gruppenversicherungen in Deutschland gibt. Viele Verbände und Vereine haben solche Verträge zugunsten ihrer Mitglieder abgeschlossen. Ein Verband/Verein ist als Versicherungsnehmer, den der EUGH Gruppenspitze nennt, zugleich auch Versicherungsvermittler.…
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Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen.
Vorstandsvorsitzender
Vorstand
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Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk
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