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Aktuelle Mitteilungen

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Willkommen im Heilwesen Netzwerk

Das Wesen einer Genossenschaft ist die starke Gemeinschaft.
Diese Stärke hilft jedem einzelnen.

•  Vielfalt bietet die meisten Chancen. Hier finden Sie sie.
•  Wir brauchen im Heilwesen Transparenz. Davon profitieren alle.
•  Ein Marktplatz ist Lebendigkeit. Und macht einfach Spaß.
•  Brechen wir verkrustete Strukturen auf. Zu Ihrem Vorteil.

H.P. Schmitz
Vorstandsvorsitzender

Die Genossenschaft

Eine starke Gemeinschaft mit Synovationen für das Heilwesen. Gemeinsam sind wir stark!

Synovation

VORTRÄGE & SEMINARE

Lebenslanges Lernen

Uncategorised

Zielgruppe:

  • (in Bearbeitung)
  • (in Bearbeitung)
  • (in Bearbeitung)

Zielsetzung:

(in Bearbeitung)

Projektteam:

Aktuell:

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

E-Mail:

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Zielgruppe:

  • Geburtshäuser
  • freiberufliche und
  • angestellte Hebammen

Zielsetzung:

Projektteam:

SedCards: (in Bearbeitung)

  • Frau Dr. Christine Bruhn (= eingetragen, Foto unter Beirat sowie in PowerPoint-SedCard)
  • Frau Stefanie Lippelt (> SedCard liegt noch nicht vor)
  • Frau Barbara Köster (= eingetragen Aon Deutschland GmbH)
  • Frau Lisa von Reiche (= eingetragen)
  • Schmitz (= eingetragen)

Aktuell:

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

E-Mail:

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Zielgruppe:

  • Alle Leistungserbringer
  • persönlich oder
  • institutionell

Zielsetzung:

Darstellung und Interpretation von Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Heilwesen Bereich als Verbindung von Wissenschaft und Praxis

Aktuell:

Projektteam:

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Aktuell:

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, manchmal bieten die aktuelle Rechtsprechung oder die Gesetzgebung besondere Geschäftschance für qualifizierte Berater. Unsere Genossenschaft hat die Aufgabe, solche Möglichkeiten zu finden und so aufzubereiten, dass möglichst viele Mitglieder diese Chancen erkennen und nutzen können.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Dr. Hans Peter Schwintowski, Berlin – Gründe für ein "Frühwarnsystem"    Berhard Stephan, Hamburg – das NOVIGANTO-FRÜHWARNSYSTEM als Marktlösung    Gerhard Schuhmacher, Erlenbach am Main – Zielgruppe Pflegeeinrichtungen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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Zielgruppe:

  • Geburtshäuser
  • freiberufliche und
  • angestellte Hebammen

Zielsetzung:

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  • Frau Dr. Christine Bruhn (= eingetragen, Foto unter Beirat sowie in PowerPoint-SedCard)
  • Frau Stefanie Lippelt (= SedCard liegt noch nicht vor)
  • Frau Barbara Köster (= eingetragen Aon Deutschland GmbH)
  • Frau Lisa von Reiche (= eingetragen)
  • Schmitz (= eingetragen)

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  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

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  • Alle Leistungserbringer
  • persönlich oder
  • institutionell

Zielsetzung:

Darstellung und Interpretation von Rechtsprechung und Gesetzgebung für den Heilwesen Bereich als Verbindung von Wissenschaft und Praxis

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  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das digitale Geburtshaus, Frisches Obst, ergonomische Büromöbel, Fitnessangebote – das alles kann Teil eines betrieblichen Gesundheits-Managements sein. Denn eins ist sicher: Jeden Cent, den Arbeitgeber in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden investieren, bekommen sie doppelt und dreifach wieder zurück. Zur Frage, ob auch Geburtshäuser ergänzende Zusatzleistungen für Unternehmen und Mitarbeitende bieten können, sind wir klar zur Antwort „JA!“ gekommen. weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten! Betroffen sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten! Das Gesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines digitalen Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor, u.a. in den Bereichen: Umweltschutz Öffentliches Gesundheitswesen Verbraucherschutz Verhinderung von Geldwäsche Öffentliches Auftragswesen Verkehrswesen Ihre individuellen Themen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

  • Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,auch in dieser Ausgabe nehmen wir wieder Stellung zu einem aktuellen rechtlichen Thema, das unter die Rubrik Compliance fällt. In zwei Beiträgen zeigen wir Pflichten und Chancen des Hinweisgeberschutzgesetzes auf. Betroffen sind nicht nur die Leistungserbringer, sondern alle Branchen, einige sogar unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitern.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Wolfgang Burghardt, Business KoKon aus Kallmünz – Das Hinweisgeberschutzgesetz – Lästige Pflicht oder Chance    RA Oliver Timmermann, Michaelis Rechtsanwälte Hamburg – Das HinweisgeberschutzG als Baustein des Compliance-Gebäudes weiterlesen mit Link zu InfoBrief August 2023

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, manchmal bieten die aktuelle Rechtsprechung oder die Gesetzgebung besondere Geschäftschance für qualifizierte Berater. Unsere Genossenschaft hat die Aufgabe, solche Möglichkeiten zu finden und so aufzubereiten, dass möglichst viele Mitglieder diese Chancen erkennen und nutzen können.In dieser Ausgabe beschreiben wir unserer Aktivitäten zu StaRUG:    Dr. Hans Peter Schwintowski, Berlin – Gründe für ein "Frühwarnsystem"    Berhard Stephan, Hamburg – das NOVIGANTO-FRÜHWARNSYSTEM als Marktlösung    Gerhard Schuhmacher, Erlenbach am Main – Zielgruppe Pflegeeinrichtungen weiterlesen mit Link zu PDF-Dokument

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Der Vorstand

Die kompetenten Ansprechpartner des Heilwesen Netzwerkes,
die all mit ihrem Können und Wissen sich für unsere Gemeinschaft einsetzen. 

Vorstandsvorsitzender H.P. Schmitz vom Heilwesen Netzwerk

Horst Peter Schmitz

Vorstandsvorsitzender

Michael Jeinsen

Markus Schneppenheim

Vorstand

Franz Hübsch

Franz Hübsch

Vorstand

Michael Deserno

Michael Deserno

Vorstand

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Meinungen unserer Mitglieder

Wir sind sehr überrascht der vielen positiven Meinungen unserer Mitglieder zum Heilwesen Netzwerk

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Was Andere über uns sagen

Das Heilwesen Netzwerk kann über seine Angebote und Synovationen für seine Genossenschaftsmitglieder auf eine lange erfolgreiche Zeit zurückblicken. Auch andere sehen das so. Hier finden Sie einige Berichte über uns.

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